Rechtsprechung
OLG Dresden, 10.04.2001 - 23 U 3114/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kündigung des Mietverhältnisses aufgrund einer fehlenden Reaktion des Vermieters auf ein Schreiben des Mieters; Fristlose Kündigung aufgrund Wegfalls der Geschäftsgrundlage durch einen Auszug des Vermieters; Vorliegen einer Geschäftsgrundlage bei Erwartungen, durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 535 § 554a
Außerordentliche Kündigung des Untermietvertrages durch den gewerblichen Untermieter
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 14.11.2000 - 9 O 751/00
- OLG Dresden, 10.04.2001 - 23 U 3114/00
Papierfundstellen
- NZM 2002, 292 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97
Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98
Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 01.07.1981 - VIII ZR 192/80
Mietzinsminderung - Vorausetzungen - Ladenlokal - Kaufinteresse - Umfang des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.11.1998 - X ZR 21/97
Deckelfaß
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 23.06.1999 - 3 U 6412/98 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Dresden, 08.02.2017 - 5 U 1669/16
Fristlose Kündigung eines Mietvertrages über Gewerbeflächen wegen Störung der …
Um dieses Risiko des wirtschaftlichen Erfolges der angemieteten Verkaufsfläche geht es aber im vorliegend zu beurteilenden Fall nicht, sondern vielmehr darum, dass bei Abschluss des Vertrages die Vertragsparteien die beiderseitige Vorstellung vom Verwendungszweck der Gesamträumlichkeiten als einer Kombination zwischen einem Lebensmittelsupermarkt und einer Verkaufsstelle für Bäckereiwaren hatten (ähnlich OLG München…, Urteil vom 23.06.1999, aaO.; vgl. auch zur Kombination zwischen Bäcker und Fleischer: Senatsurteil vom 10.04.2001, 23 U 3114/00, NZM 2002, 292).